Feuer breitet sich auf einem Campingplatz schnell aus: Zelte, Wohnwagen, Bäume und Vegetation sind leicht entzündliche Materialien. Die italienischen Vorschriften legen spezifische Anforderungen zur Brandprävention in Beherbergungsanlagen im Freien fest. Die Pflichten hängen von der Größe und der Art der Anlage ab.
Wann ist die SCIA für den Brandschutz verpflichtend?
Gemäß DPR 151/2011 unterliegen Campingplätze der Kontrolle durch die Vigili del Fuoco, wenn sie:
- Mehr als 25 Stellplätze haben (Kategorien B und C des Anhangs I zum DPR 151/2011).
- Über feste Strukturen (Bungalows, Mobile Homes) mit einer Fläche von > 200 m² verfügen.
- Gasverteilungsanlagen mit mehr als 5 m³/Stunde haben.
- Die im örtlichen Regelwerk vorgesehenen Belegungsgrenzen überschreiten.
Wesentliche Anforderungen
- Abstände zwischen Stellplätzen: mindestens 5 Meter zwischen benachbarten Zelten und Wohnwagen (DM 2014).
- Fluchtwege: freie und gekennzeichnete Fluchtwege, Mindestbreite 3,5 m für Fahrzeuge.
- Feuerlöscher: einer je 200 m² Fläche, Brandklassen A-B-C, alle 6 Monate überprüft.
- Hydranten: Auf Campingplätzen mit > 200 Stellplätzen ein Löschwassernetz mit Hydranten alle 50 m.
- Schulung des Personals: mindestens eine geschulte Brandschutzkraft pro Schicht mit einem Kurs für geringe oder mittlere Brandgefahr.
- Verbot von offenem Feuer: Beschilderung und Überwachung in Dürreperioden.
⚠ Die Nichteinhaltung der Brandschutzvorschriften kann neben strafrechtlichen Sanktionen für den Betreiber die sofortige Schließung der Anlage durch die VVF zur Folge haben. Lassen Sie mindestens alle 3 Jahre eine brandschutzrechtliche Begehung durchführen.
