Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die Gemeinden eigenständig einführen. Nicht alle Gemeinden erheben sie, und diejenigen, die dies tun, haben unterschiedliche Sätze und Regelungen. Der Betreiber des Campingplatzes fungiert als Steuereinbehaltspflichtiger: Er erhebt die Abgabe von den Gästen und führt sie regelmäßig an die Gemeinde ab.
Wer zahlt und wer ist befreit
- Zahlungspflichtig: alle volljährigen Touristen, die auf dem Campingplatz übernachten.
- Typischerweise befreit: Personen unter 14 Jahren (je nach Gemeinde unterschiedliche Altersgrenze), Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, Einwohner der Gemeinde, nachweislich dienstlich reisende Arbeitnehmer, Personen in medizinischer Behandlung.
- Achtung: Die Befreiungen unterscheiden sich je nach Gemeinde. Prüfen Sie stets die Satzung Ihrer zuständigen Gemeinde.
So berechnen Sie sie korrekt
Die Abgabe wird pro Person und Nacht berechnet und mit der Anzahl der Übernachtungen multipliziert. Für Campingplätze erheben viele Gemeinden niedrigere Sätze als für Hotels (z. B. € 0,50–1,50 pro Nacht und Stellplatz gegenüber € 2–5 für 4-Sterne-Hotels). Einige Gemeinden begrenzen die Anzahl der steuerpflichtigen Nächte (z. B. maximal 7 aufeinanderfolgende Nächte).
Automatische Verwaltung in Ovvo Camping
Ovvo Camping berechnet die Kurtaxe automatisch für jede Buchung auf Grundlage der Gemeindekonfiguration, verwaltet Befreiungen nach Gästekategorie, erstellt den Monats-/Quartalsbericht für die Abführung und bewahrt das gesetzlich vorgeschriebene Register der erhobenen Beträge auf.
Fristen für die Abführung: Sie unterscheiden sich je nach Gemeinde und sind typischerweise monatlich oder vierteljährlich. Die nicht fristgerechte Abführung führt zu Strafen in Höhe von 30 % des nicht abgeführten Betrags zuzüglich gesetzlicher Zinsen.
