Die DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) gilt für jede Stelle, die personenbezogene Daten von Bürgern der Europäischen Union verarbeitet, unabhängig von ihrer Größe. Ein Campingplatz mit 30 Stellplätzen, der die Reisepässe der Gäste in einer Schublade aufbewahrt oder Newsletter ohne Einwilligung versendet, handelt bereits nicht rechtskonform.
Welche Daten ein Campingplatz typischerweise erhebt
- Personenbezogene Angaben: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit (für Alloggiati Web verpflichtend).
- Ausweisdokument: Nummer, Art, Ablaufdatum (gesetzlich nach den Vorschriften der PS verpflichtend).
- Kontaktdaten: E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Anschrift (für die Buchung und Mitteilungen).
- Zahlungsdaten: Kreditkarte, IBAN (bei Lastschrift).
- Bildmaterial: Videoüberwachung, Fotos beim Check-in.
- Verhaltensdaten: Konsum im Café, Vermietungen, Stellplatzpräferenzen (zur Kundenbindung).
Die 5 wichtigsten Pflichten
- 1Datenschutzerklärung, die vor der Erhebung der Daten zugänglich sein muss (auf der Website, im Buchungsvertrag, an der Rezeption).
- 2Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung: Alloggiati Web = gesetzliche Verpflichtung; Newsletter = ausdrückliche Einwilligung; Rechnungsstellung = vertragliche Verpflichtung.
- 3Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (verpflichtend für Einrichtungen mit mehr als 250 Beschäftigten oder Verarbeitungen mit hohem Risiko).
- 4Begrenzte Aufbewahrung: Ausweisdokumente höchstens 6 Monate ab der Ankunft, Videoaufzeichnungen höchstens 72 Stunden.
- 5Verfahren bei Datenschutzverletzungen: Im Fall einer Datenverletzung muss der Garante della Privacy innerhalb von 72 Stunden benachrichtigt werden.
⚠ Der Garante della Privacy hat bereits Beherbergungsbetriebe sanktioniert wegen: übermäßiger Aufbewahrung von Dokumenten, fehlender Datenschutzerklärung, nicht gekennzeichneter Videoüberwachung und des Versands von Newslettern ohne Einwilligung. Die Sanktionen richten sich nach dem Schweregrad und können auch für kleine Einrichtungen erheblich sein.
